Aufgrund der Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
HINWEIS: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse dasÜbergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Waldbegünstigt.