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Waldbrandschutz-Verordnung

FF Losensteinleiten zur Übersicht

Aufgrund der Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

HINWEIS: Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse dasÜbergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Waldbegünstigt.